Recherche

Bienvenue, Welcome, Willkommen

Bienvenue sur le site Oeil Oudjat - Willkommen auf des Seite Œil Oudjat (das Horusauge). - Welcome to Oudjat Eye site


Monday, September 15, 2008

Die NATO und die Beistandspflicht.......

In den letzten Wochen wurde immer wieder über, dass was geschehen müsste, wäre Georgien Mitglied der NATO debattiert.

Es wurde oft gesagt oder geschrieben, dass wenn Georgien Mitglied der NATO wäre, die Russen nicht in Georgien einmarschiert wären.

Möglich, aber können wir da so sicher sein!

Zu erst muss mal festgestellt werden wer wen angegriffen hat!

Feststeht, dass georgische Truppen in der Nacht zum 8 August Südossetien unter Beschuss genommen haben. Fest steht auch, dass georgische Militär Einheiten russische Friedenstruppen welche schon seit Jahren in Südossetien, mit dem Segen der OSZE, ihren Dienst taten hinterrücks angegriffen haben.

Der russische Gegenschlag folgte ganz klar auf einem Angriff der Georgier

Wäre in einem solchen Fall Russland der Aggressor?

Schwierig zu verkaufen.........aber man kann es ja probieren.

Was hätte die NATO wohl getan?

Hätte sie eingegriffen mit Waffengewalt?

Oder hätte sie eher auf Verhandlungen gesetzt?

Wären die NATO überhaupt verpflichtet gewesen militärische Gewalt einzusetzen?

**********

Ein Teil der Antwort können wir in der NATO Charta vom 4 April 1949 nachlesen:

Der Nordatlantikvertrag – Artikel 5.

Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.


Da juristisch gesehen nur die englischen und französischen Versionen gültig sind .......

Article 5. –

The Parties agree that an armed attack against one or more of them in Europe or North America shall be considered an attack against them all and consequently they agree that, if such an armed attack occurs, each of them, in exercise of the right of individual or collective self-defence recognised by Article 51 of the Charter of the United Nations, will assist the Party or Parties so attacked by taking forthwith, individually and in concert with the other Parties, such action as it deems necessary, including the use of armed force, to restore and maintain the security of the North Atlantic area.

Any such armed attack and all measures taken as a result thereof shall immediately be reported to the Security Council. Such measures shall be terminated when the Security Council has taken the measures necessary to restore and maintain international peace and security .

Article 5. –

Les parties conviennent qu'une attaque armée contre l'une ou plusieurs d'entre elles survenant en Europe ou en Amérique du Nord sera considérée comme une attaque dirigée contre toutes les parties, et en conséquence elles conviennent que, si une telle attaque se produit, chacune d'elles, dans l'exercice du droit de légitime défense, individuelle ou collective, reconnu par l'article 51 de la Charte des Nations Unies, assistera la partie ou les parties ainsi attaquées en prenant aussitôt, individuellement et d'accord avec les autres parties, telle action qu'elle jugera nécessaire, y compris l'emploi de la force armée, pour rétablir et assurer la sécurité dans la région de l'Atlantique Nord.

Toute attaque armée de cette nature et toute mesure prise en conséquence seront immédiatement portées à la connaissance du Conseil de Sécurité. Ces mesures prendront fin quand le Conseil de Sécurité aura pris les mesures nécessaires pour rétablir et maintenir la paix et la sécurité internationales.

**********

Dieser Artikel 5. der NATO Charta ist in diesem Fall der wichtigste, er regelt zwar die Beistandspflicht, aber die Feinheit des Textes liegt in dem kleinen Satz „die sie für erforderlich erachtet“.

Wir müssen feststellen, dass gemäss diesem Artikel 5. die NATO einem ihren Mitglieder Beistand leisten kann aber nicht muss!

Um einen kleinen Vergleich zu machen, es gibt in Europa noch ein anderes Vertragswerk, nämlich das der Westeuropäische Union basierend auf den Brüsseler Pakt, der als Verteidigungsbündnis 1948 gegründet wurde.

Dieser Brüsseler Pakt regelt die Beistandspflicht auf einer viel rigideren Art.

Gemäss Artikel 5 in dem Pakt besteht eine Beistandspflicht die auch militärische Gewalt beinhaltet.


Article V – Brüsseler Pakt – (Rechtlich gültig sind auch hier die englische und französische Versionen)

If any of the High Contracting Parties should be the object of an armed attack in Europe, the other High Contracting Parties will, in accordance with the provisions of Article 51 of the Charter of the United Nations, afford the Party so attacked all the military and other aid and assistance in their power.

***

Au cas où l’une des Hautes Parties Contractantes serait l’objet d’une agression armée en Europe, les autres lui porteront, conformément aux dispositions de l’article 51 de la Charte des Nations Unies, aide et assistance par tous les moyens en leur pouvoir, militaires et autres.

***

Wie man sieht sind die Texte im Brüsseler Pakt kürzer aber auch verbindlich.

Um es klar auszudrücken, die NATO wäre nicht verpflichtet einem seiner Mitglieder zu verteidigen, erst recht nicht wenn dieses Mitglied der Angreifer wäre.

Warum der der Nordatlantikvertrag so mehrdeutig ist hat viel mit der Entstehung der NATO zu tun.

Als 1949 der Vertrag ausgehandelt wurde wäre es für die US Regierung unmöglich gewesen ein Vertragswerk durch den Kongress Ratifizieren zulassen, dass absolut verbindlich gewesen wäre.

Ende Teil 1

EGR

No comments:

Post a Comment